Amalgam-Verbot - Neues Gesetz der Europäischen Kommission verbietet umstrittene Zahnfüllung

Neues Gesetz zur Amalgam-Nutzung gültig seit 1. Juli 2018

 

Berlin im Juni 2018. Amalgam galt viele Jahre als das Füllmaterial der Wahl für kariöse Zähne. Allerdings steht die Substanz aufgrund des enthaltenen Quecksilbers (immerhin 50 %) schon lange in der Kritik. Nun tritt zum 1. Juli 2018 ein Gesetz der EU-Kommission in Kraft, das die Verwendung von Amalgam bei Kindern sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verbietet, um diese Gruppen vor einer erhöhten Belastung mit Quecksilber zu schützen. Dr. Stephan Ziegler, leitender Zahnarzt und Gründer der KU64-Zahnarztpraxis aus Berlin, verwendet in seiner Praxis von Anfang an kein Amalgam und klärt über dessen sichere Entfernung unter 3-fach-Schutz auf.

 

Bedenkliches Füllmaterial

Amalgam bezeichnet eine Mischung aus verschiedenen Metallen wie Silber, Zinn, Kupfer, aber auch Quecksilber, dessen Partikeln und Dämpfe schädlich auf Menschen wirken. Befürworter einer Füllung mit diesem kostengünstigen Material loben die einfache Verarbeitung und hohe Haltbarkeit von ungefähr zehn Jahren. Doch das enthaltene Quecksilber steht im Verdacht, Kopf- und Kieferschmerzen, Muskelkrämpfe und ein andauerndes Müdigkeitsgefühl auszulösen, sowie das Immunsystem zu schwächen. „Deshalb verwenden wir in unserer Praxis auch bei gesunden Erwachsenen, die das neue Gesetz eigentlich nicht betrifft, kein Amalgam mehr. Wir wollen niemanden einem unnötigen Risiko aussetzen“, betont der KU64-Experte. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen immernoch die vollen Kosten nur für eine Füllung mit Amalgam, während die Kosten für andere Materialien wie zum Beispiel Kunststoff oder Keramik zum Teil von den Patienten selbst getragen werden müssen. Die vom neuen Gesetz betroffenen Personengruppen bekommen nur eine einfache Kunststoffffüllung von den Krankenkassen ebenfalls bezahlt.

 

Sichere Entfernung

Wer schadhafte oder verschlissene Füllungen aus Amalgam hat oder an einer Unverträglichkeit leidet, kann sich das Material von seinem Zahnarzt ersetzen lassen. Wenn ein Allergologe eine Amalgamintoleranz nachgewiesen hat, zahlen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine einfache Kunststofffüllung (ohne Keramikverstärkung). Intakte Füllungen ohne Allergienachweis können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ersetzt werden. Die größten Belastungen durch Quecksilber gibt es beim Legen und beim Entfernen von Amalgamfüllungen. Deshalb gilt es bei dem Eingriff einige Dinge zu beachten. „Um Patienten vor dem giftigen Stoff zu schützen, ist es unverzichtbar Kofferdam zu nutzen. Dabei handelt es sich um ein Spanngummi, das den Zahn vom restlichen Gebiss isoliert“, erklärt Dr. Ziegler. Damit Patienten während der Behandlung keine Quecksilberdämpfe einatmen, erhalten sie Sauerstoff über eine Nasensonde. Auch der Zahnarzt schützt sich mit einer Maske vor den Dämpfen. Spezielle Bohrer mit niedriger Drehzahl sorgen zusätzlich dafür, dass die alten Füllungen weniger Quecksilber freisetzen. Nach erfolgreicher Entfernung des Amalgams verschließt der Zahnarzt die Defekte mit verträglicheren Materialien wie Keramik oder Kunststoff.

 

Körper entgiften

Da der Körper Schwermetalle wie Quecksilber speichert, bieten manche Ärzte im Anschluss an die Behandlung eine sogenannte Chelat-Therapie (eine Ausleitungsmöglichkeit) an. Bei dieser Zusatzleistung werden Medikamente eingesetzt, die die Ausscheidung der im Körper gespeicherten Schwermetalle beschleunigen. „Doch nicht nur die Schwermetalle werden auf diese Weise aus dem Körper geschwemmt, sondern auch wichtige Mineralstoffe und Spurenelemente. Deshalb sollte diese Behandlung immer nur in Absprache mit einem Mediziner stattfinden“, betont Dr. Ziegler abschließend.

 

 

 

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